Selbstverständlich freuen wir uns über jede Spende – ob einmalig oder regelmäßig. Die Fördermitgliedschaft bietet für uns jedoch den Vorteil, dass wir durch die längerfristige Unterstützung die notwendige Planungssicherheit haben, um wichtige und nachhaltige Investitionen für die Zukunft tätigen zu können.
Es ist somit Ihrer Bereitschaft zur längerfristigen Unterstützung zu verdanken, dass wir Geflüchteten eine kostenlose Rechtsberatung ermöglichen können.
Den Fördermitgliedschaftsbeitrag können Sie von der Steuer absetzen. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Spendenquittung aus. In der Regel genügt jedoch das Vorlegen des Kontoauszugs bis zu einem
Betrag von 200,00 € beim Finanzamt.